Schreibkraft
Heiner Frost

Trinkgeld und Weltliteratur

Foto: Rüdiger Dehnen

Eine saubere Sache

Das also ist das Paradies der Werktätigen: Drei Stunden Arbeit am Tag. Jeden Tag Kontakt zu neuen Menschen. Eine saubere Sache.Klar: Es gibt da den ein oder anderen klitzekleinen Haken …


Drei Stunden Arbeit verteilen sich auf einen 15-Stunden-Tag, der um 6 Uhr beginnt und um 21.30 Uhr endet. Ihre Freizeit verbringen die Angestellten auf einer Toilette. Nein – Genauigkeit ist gefragt: Es ist ein Toilettenvorraum. Es sitzt sich entspannt hinter einem Tellerchen, auf dem meist Münzen, manchmal aber auch Scheine platziert werden. Die Arbeit zwischen den Pausen: Putzen am Anfang, Desinfizieren zwischendurch, Putzen am Ende. Die Firma, die ihren Angestellten das Paradies zur Verfügung stellt: Picobello. Sind Kalauer erlaubt? Vielleicht dieser eine: Geld stinkt nicht.
Die Staatsanwalt sieht das Paradies in weiter Ferne und nicht an diesem Ort. Es sind, genauer gesagt, sieben Orte, an denen Picobello ihre Dienste anbietet. Die Staatsanwaltschaft meint: Die Pausen (laut Arbeitsvertrag stehen sie den Angestellten zur freien Verfügung) sind nicht wirklich Pausen. Sie finden auf Rastplätzen statt. Was sollen die Angestellten unternehmen? Auch in den Pausen haben sie stets die Anlagen im Blick. Das Motto: Allzeit bereit. Die Angestellten sind als Mini-Jobber angemeldet. Mini-Job? Die Rentenversicherung sieht es anders.
Der Angeklagte: Geschäftsführer der Picobello GmbH, Firmensitz: Emmerich am Rhein. In 127 selbstständigen Fällen hat Herr M. dem Staat nicht gegeben, was des Staates ist. Die Angestellten: Unter Tarif bezahlt. Der Staatsanwalt erspart den Anwesenden das Verlesen der 127 Fälle umfassenden Liste. Danke! Aber: Eine Gesamtsumme wird genannt: Es geht um 108.000 Euro. Das Paradies hat einen Preis …
Der Angeklagte entspricht keinem Klischee. Er ist kein finster blickender Widerling. Ganz und gar nicht. Er ist in St. Petersburg geboren, war Pilot und hat es, nachdem er 1991 („Nach dem Putsch“) nach Deutschland kam zum Chef von Picobello gebracht, nachdem er zuvor selbst das Paradiesarbeiter war. Er räumt die Vorwürfe ein. Er wird Angaben machen. Er räumt objektive Umstände im Wesentlichen ein – letztlich aber geht es um die Wertung des Ermittelten.
Das Gericht hat sich zu Beginn des Tages vorgestellt: Zwei Schöffen und zwei Richter werden namentlich erwähnt, „und mein Name ist Henckel“, beendet der Vorsitzende das Who ist Who der ersten Reihe. Der Staatsanwalt – Herr Timmer – hat Erfahrung mit dem, was ‚Wirtschaftssachen‘ genannt wird.

Nach Hausfrauenart

Die Welt des Paradieses kennt man von der Durchreise zur Urlaubszeit. Jetzt also gibt es den Hintergrund. Wer bekommt das Trinkgeld? Wer beschäftigt wen und wer versteuert was? Die Picobello GmbH hat ihre Arbeitsverträge von einem Anwalt in Mainz bekommen. Herr M. hat sich nichts gedacht bei diesen Verträgen, in denen unter anderem steht, dass die Angestellten „eine Toilettenreinigung nach Hausfrauenart“ durchzuführen haben. Der Vorsitzende hakt nach. Für Juristen dient eine solche Formulierung als Zielscheibe, denn sie ist erstens dazu angetan, die Tätigkeit als „nicht professionell“ darzustellen und somit den Tariflohn zu unterlaufen und so ganz nebenbei kanndarfmuss an Diskriminierung gedacht werden. „Nach Hausfrauenart“ – das erwartet man eher auf einem Speisezettel als an der Rastplatztoilette.
Mittlerweile – Picobello existiert noch immer – hat sich alles „zum Guten gewandelt“. Die Angestellten sind jetzt selbstständig und machen ihre Verträge mit einer bulgarischen Firma. Hat man da auf der Richterbank ein leicht amüsiertes Lächeln ausgemacht?
Der Saal: Leer. Das Volk: Nicht erschienen. Es interessiert sich für Mord und Totschlag, Geld und Körperflüssigkeiten, aber nicht für Toilettenwelten. Auch im Pressespiegel des Landgerichts ist der Fall nicht erwähnt. Dabei ist das hier eine Literaturmaschine. Man möchte dieses Leben allerdings nicht selber führen müssen. Man beugt sich vor und blickt hinein.
Das Tringkeld zum Beispiel: Eine freiwillige Spende der Kunden. Pro Woche, erklärt der Angeklagte, können auf dem Teller zwischen 500 und 800 Euro landen. Einmal arbeitet er sich selbst in die Nähe des Paradieses: „Stau ist ein Feiertag für die Mitarbeiter“, sagt er. Und er sagt – fast nebenbei an anderer Stelle auch: „Wenn da niemand am Teller sitzt, kommt auch nichts rein.“ Übersetzung: Besser ist es, wenn die Mitarbeiter ihre üppigen Pausen „hinter dem Teller verbringen“. Von wegen freie Gestaltung der Pausenzeiten … Und noch etwas: Von 6 bis 17 Uhr ist das Trinkgeld an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Herr M. hat Belege. Er hat all das versteuert. Einmal pro Woche besucht er die sieben Anlagen, lässt sich das Geld geben und transportiert es in Tüten ab. Was ist mit dem Nach-17-Uhr-Trinkgeld? „Das ist für die Mitarbeiter.“ Vielleicht doch ein El Dorado? „Wer versteuert“, fragt der Staatsanwalt in der Pause, „eigentlich das Nach-17-Uhr-Trinkgeld?“
„Kontrollieren Sie das?“, möchte der Vorsitzende Richter später wissen. Der Angeklagte: Ein Gutgläubiger. „Nie.“ Aber er sagt: „Wenn du schwach bist, kriegst du später auf der anderen Seite Probleme.“ Aha. Wen er wohl meint? Manchmal, sagt Herr M. an anderer Stelle, habe er im Monat 3.000 Euro Steuern und mehr gezahlt. Die glücklichen Arbeitnehmer, gesegnet mit einem gerüttelt Maß an Freizeit, verdienen 450 Euro im Monat. Wenn sie einen Vertrag unterschreiben, haben sie sechs Monate Probezeit. Die Quali. Frau P. ist eine der Angestellten gewesen. Im Juli 2012 hat sie einen Vertrag unterschrieben. Im Januar 2013 noch einen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. „Verstehen Ihre Angestellten eigentlich diese Verträge?“, interessiert es den Richter. (Die Nachnamen auf den Verträgen klingen immerhin so, dass dass Zweifel erlaubt sind). „Es gibt immer irgendjemanden in der Familie, der es versteht“, sagt Herr M. und schaut so aus, dass man ihm glauben möchte. Längst ahnt man, dass das Paradies der Werktätigen eher anderswo sein muss.
Ein Freund, ein guter Freund

Herr M. hat in Herrn R. einen Mitgesellschafter von besonderer Qualität gefunden. R. ist, wie soll man sagen, eine anzugtragende Nebelkerze. Einer wie R. schafft es problemfrei, am Ende eines dreigliedrigen Satzes das Gegenteil des Anfangs erreicht zu haben. Herr R. wohnt in Kirchheim – das ist ein ziemliches Stück Weges von Kleve. Seit Tagen hat R. sich gefragt, worum es hier wohl gehe – was man ihn fragen möchte. Er ist Mehrheitsgesellschafter bei Picobello, aber natürlich gibt es mit dieser Firma gaaar nichts zu verdienen. Längst überlegt R., ob es nicht besser sei, seinen Anteil für einen Euro zu verkaufen. Seinen Mitgesellschafter – den Angeklagten also – kennt R. schon seit zehn Jahren. Der M. war damals Vorarbeiter bei einer anderen Firma und auf dem Sprung, sich selbstständig zu machen. „Da schadet es dann nicht, dass man sich beteiligt. Erstens hält man sich die Konkurrenz vom Leibe und zweitens verdient man noch was dabei.“ Vielleicht einer der wenigen wahren Sätze aus dem Mund des Herrn R., der ansonsten nichts über seine Firma weiß. „Das interessiert mich Null“, sagt er und lässt das letzte Wort nach einem aufwändigen Anlauf über das N explodieren. Der Vorsitzende versucht, Klarheit in ein Gewirr von Rechnungen und Gegenrechnungen zu bringen. „Die Buchhaltung für Picobello wurde doch von Ihrer Firma gemacht. Dafür gibt es ja Rechnungen.“ Da muss aber jemand was falsch verstanden haben. R. hat da eine Dame, die das macht. Er sieht sie zwei Mal im Jahr. „Und kürzlich saßen Sie in Mainz im Gericht neben ihr“, sagt der Vorsitzende. (Versenkt.) R. bleibt cool.
R. erteilt Ratschläge. Nein: Er berät. Ob das ein juristischer Rat ist, kann er nicht beurteilen. „Das wissen Sie besser“, richtet er sich an den Staatsanwalt. Wenn R. erleben muss, dass seine Selbstständigen am Ende nur Scheinselbstständige sind, dann rät er seinem Freund (er meint M. und man denkt, dass M. also keine Feinde mehr braucht), die Leute besser schnell zu feuern.
Jetzt arbeiten sie (Picobello und R.‘s eigentliche Firma) mit einer bulgarischen Firma zusammen. Man hat sich von den dortigen Behörden versichern lassen: Lauter Selbstständige. Man beginnt zu ahnen, wie entwürdigend es sein muss, in den Ketten von Menschen wie R. das letzte Glied zu sein.
M. und seine Firma, sagt R.: „Keine Profis. Die putzen Toiletten. Der M. ist Pilot. Nicht Gebäudereiniger.“ Die Angestellten von M. haben vielleicht mal ein Zweitagesseminar in Sachen Hygiene absolviert und „wissen bestenfalls, dass man Pinkel- und Waschbecken nicht mit demselben Lappen putzen sollte.“
Frau P. hat für Picobello gearbeitet. Jetzt ist sie Putzfrau in einem Kindergarten. Die Arbeit – drei Stunden am Tag. Putzen, Desinfizieren. In den Pausen hat sie Kaffee getrunken mit den Mädels aus dem Restaurant. Sie hat gelesen oder gebastelt. Das interessiert den Staatsanwalt: „Was, wenn während einer 90-minütigen Pause ein Bus hält und richtig was los ist in der Toilette?“ Dann unterbricht Frau P. natürlich ihre Pause. Sie hat immer alles im Blick: Allzeit bereit. Das Trinkgeld pro Tag? Ein, zwei Euro an schlechten, zehn bis zwölf Euro an guten Tagen. Wieviel Trinkgeld gibt es vor 17 Uhr? Frau P. zählt nicht nach.
Herr R. verzichtet am Ende seiner Aussage auf die Erstattung der Auslagen. „Brauch ich nicht.“ Dass er sich bei den Bilanzen von Picobello „Nnnnulllll!“ auskennt: Er ist halt blauäugig. Ein schlechter Geschäftsmann. Für einen wie R. könnte man Eintritt nehmen. Und man könnte eine Menge von ihm lernen. Er – die große Nummer. Der Angeklagte – ein Geschäftsführer, der in Elten auf dem Campingplatz lebt. Man denkt sich seinen Teil.

Version II

Was nützt es, wenn ein Arbeitsvertrag das Paradies ankündigt – wenn er mehr Pausen verspricht als eigentliche Arbeitszeit? Antwort: Das hängt davon ab, wer der Nutznießer des Vertrages ist.
Versuchsanordnung: Es gilt, eine Rastplatztoilettenanlage sauber zu halten. Es ist eine sogenannte Trinkgeldanlage. Kein Drehkreuz, das nach Geldeinwurf Zutritt ermöglicht. Es gilt: Freier Zugang zu den Örtlichkeiten. Dazu ein Tellerchen, auf dem der Gast freiwillig – vor oder nach der Verrichtung – ein münzliches Dankeschön für den Saubermann (respektive die Sauberfrau) zurücklässt. Der Mensch an sich ist ein ich-bezogenes Wesen, und mit der Dankbarkeit ist es so eine Sache. Wenn keiner am Tellerchen hockt und – vielleicht nur durch einen Blickkontakt – soziale Nähe schafft, tendiert die selbstauferlegte Dankbarkeitesbezeugung schnell gegen Null. Niemand da, der sich freut – also: Besser kein Geld auf da lassen. Am Ende nimmt‘s noch der nächste Gast vom Tellerchen oder tut großkotzig so, als hätte er‘s gegeben. Das darf nicht sein.

So klingt die leichte Schulter. Was aber, wenn ein Gericht sich mit dem Paradies der Werktätigen zu befassen hat? Was, wenn es herauszufinden gilt, ob das Paradies wirklich eines ist? Ein Arbeitgeber – in diesem Fall ist es eine Firma namens ‚Picobello‘ – beschäftigt Angestellte, deren Aufgabe es ist, in einer Autobahnraststättentoilettenanlage auf Trinkgeldbasis fürs Blitzblanke zu sorgen. Ein toller Job – verkündet der Vertrag. Morgens und abends eine Grundreinigung – zwischendurch von kleinen Arbeitseinheiten unterbrochenes Großpausenarreal nach dem Motto: Nur mal eben nach dem Rechten – also Reinen – sehen. Das erfordert keinen Tariflohn. Es erfordert auch nicht die Entlohnung des Arbeitnehmers für die Gesamtarbeitszeit. Das wäre ja auch wirklich zu schön. Der Vertrag spricht auch von „Reinigung nach Hausfrauenart“ und zielt – gewiefte Menschen denken sich so etwas aus – darauf ab, eine Tätigkeit als quasi „nicht wirklich professionell – darzustellen. [Darmspiegelung nach Hausfrauenart? Das würde, stünde es in einem Arbeitsvertrag, für Aufsehen sorgen.]
Die 9. Große Strafkammer des Klever Landgerichtes hat über den Fall zu entscheiden. Angeklagt: Der Geschäftsführer eines Unternehmens aus Emmerich, das, so verrät die Presseinformation, „mit der Reinigung von Toiletten auf Autobahnraststätten und Tankstellen befasst ist. Laut Staatsanwaltschaft waren die Reinigungskräfte vor Ort täglich von 6 bis 21 Uhr mit Arbeiten beschäftigt, gemeldet waren sie jedoch nur als sogenannte Minijobber mit einer täglichen Arbeitszeit von drei Stunden und einem Verdienst von 400 Euro monatlich. Dadurch wurden laut Anklage Sozialabgaben vorenthalten, so dass ein Gesamtschaden von circa 100.000 Euro entstanden ist“.
Staatsanwaltschaft und Kammer stimmten überein: Natürlich kann nicht von drei Arbeitsstunden pro Tag ausgegangen werden. Was die Arbeitnehmer zu leisten hatten, war auch nicht – so hatte es der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer genannt – eine Art Rufbereitschaft. (Kurz mal eben die Pause unterbrechen, weil zufällig gerade eine Reisebusladung für „Unordnung“ gesorgt hat.)
Der Geschäftsführer, so sein Anwalt, habe die Einführung des Mindestlohns und der Tarifverträge „verschlafen“. Immerhin 115 Fälle von „Vorenthalt von Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsbeiträgen“ sah die Kammer als erwiesen an und verhängte gegen den Geschäftsführer eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung über einen Zeitraum von zwei Jahren. Außerdem wird er an den Verein „Hafen der Hoffnung“ binnen sechs Monaten 3.000 Euro zu zahlen haben. Wie es mit den nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen weiter geht, ist eine andere Geschichte – ein anderes Verfahren. Für den Angeklagten wird die Sache kaum beendet sein. Immerhin – er befindet sich weiterhin auf freiem Fuß. Das Urteil: Eine Art gelbe Karte. Ein blaues Auge für etwas, das der Verteidiger in seinem Plädoyer „schmutzige Geschäfte“ genannt hatte. Kann man es in einem solchen Denk- und Handlungszusammenhang schöner formulieren?
Natürlich erfordert das Sauberhalten einer Toilettenanlage ständige Aufmerksamkeit: Wenn es nicht sauber ist, wird niemand mit einem Trinkgeld danken. Dazu kommt, was der Vorsitzende auf die Formel brachte: „Kein sozialer Kontakt, kein moralischer Zwang“. Übersetzung ins weniger Zwanghafte: Kaum ein Gast würde Geld auf ein Tellerchen legen, wenn der Hüter der Toiletten nicht auch anwesend wäre. Das räumte selbst der Verteidiger ein. Was also nützt es, dass ein Arbeitsvertrag quasi permanentes Pausieren auch noch entlohnt, wenn es nicht wirklich frei disponierbare Pausen gibt? Kammer und Staatsanwaltschaft stimmen überein: Nicht überall, wo Pause drauf steht, ist auch Pause drin. Die Folge: Die Tagesarbeitszeit betrug nicht drei Stunden. Es waren deutlich mehr, und infolgedessen wären mehr Sozialabgaben fällig geworden.
Sie hätten während der Pausen gelesen, hatten einige der Zeugen ausgesagt. „Da wird“, so der Richter in der Urteilsbegründung, „wohl kaum einer Dostojewskis Gesamtwerk gelesen haben.“ Schmutzige Geschäfte einerseits – ausgefallene Weltliteratur andererseits. Gleich denkt man an die kubanischen Zigarrenroller, die während der Arbeit vorgelesen bekommen.
Der Angeklagte: Zwar Geschäftsführer, aber am Ende auch nur Tretmühlenakteur, wenn auch auf höherer Stufe als seine Angestellten. Die Verträge – das Instrumentarium zum Ausreizen des Systems also – nicht vom Angeklagten ausgedacht, aber eben eingesetzt, benutzt: … willentlich – wissentlich. Was die Angestellten zu tun hatten, war Gebäudereinigung und somit gebunden an einen Mindestlohn einerseits und einen Tarifvertrag andererseits.
Was ist zu lernen: Nicht jeder Vertrag, unter den einer seine Unterschrift setzt, ist rechtens. Aber auch: Natürlich schützen Unwissenheit und Tiefschlaf nicht notwendigerweise vor Strafe. Und: Moral hat vielleicht auch etwas damit zu tun, Möglichkeiten nicht auszureizen – schon gar nicht zum eigenen Vorteil auf dem Rücken anderer. Richter zum Angeklagten: „Ein reiner Strohmann waren Sie nicht. Sie haben auch selber mitgestaltet.“